Investment
 
Nachgefragt bei Dr. Lea Siering und Dr. Anna Izzo-Wagner  
08.05.2023

Wieviel Regulierung braucht der Anlegerschutz?

ESV-Redaktion Recht
Dr. Anna Izzo-Wagner und Dr. Lea Siering im Interview mit der ESV-Redaktion (Foto: privat) (Foto: Privat)
Rechtsanwältin Dr. Lea Maria Siering und Rechtsanwältin Dr. Anna Izzo-Wagner bringen „Ordnung in den Regelwust“ im Interview mit der ESV-Redaktion 


Gleich zu Beginn des Interviews betont Frau Dr. Izzo-Wagner im Rahmen von MiFID-II die Zielmarktbestimmung, die Transparenz und die Regulierung im Dreiklang aus Vertrieb, Verlauf und Beratung von Finanzprodukten. Izzo-Wagner meint auch, dass die Regulierung der Schwarmfinanzierung mit der ECSPR auf europäischer Ebene erst begonnen hat. 

Was die tiefgreifenden Änderungen des Anlegerschutzes für Startups bedeutet, erläutert anschließend Frau Dr. Siering: „Durch die Regulierung wird das Vertrauen im Markt gestärkt.“, meint sie hierzu. 

Weitere Vorteile der Regulierung sind der europäische Pass, der einen einfachen Eintritt in andere Mitgliedsstaaten ermöglicht oder die  Schwarmfinanzierungsverordnung, die unmittelbar in allen EU-Ländern gilt sowie eine vollharmonisierte Regelung, die der Aufsichtspraxis der jeweiligen Staaten Spielräume lässt. 

Interessant ist auch das Zusammenspiel der BaFin mit der ESMA.


Hören Sie rein
in den Podcast zum Interview: ESV im Dialog – Sie hören Recht, Folge 8:




Den Anlegerschutz insgesamt hält Siering für ausreichend und hebt hervor, dass Anleger und Anlegerinnen ja mündig sind und auch selbst in der Verantwortung stehen, sich Investments mit Verstand anzusehen.

Zweifelhaft ist aus ihrer Sicht auch, ob man wirklich Obergrenzen für einzelne Investments braucht, wie sie für das Crowdinvesting vorgeschrieben werden (§ 2a VermAnlG), oder ob diese nicht zu weit gehen.

Ebenso könnte man die Mindestlaufzeiten von 24 Monaten und sechsmonatige Kündigungsfristen für Vermögensanlagen hinterfragen (§ 5a VermAnlG). Zwar mögen diese die Finanzierungsgrundlage des Unternehmens stabilisieren, zugleich können sie jedoch ein Anlagehemmnis darstellen, meint sie hierzu. 

Die schriftliche Fassung des Interviews können Sie hier lesen !

 
Vermögensanlagenrecht zum Schwärmen

VermAnlG

Erscheinungstermin: 01.06.2023

Um Informationsgrundlagen der Anleger zu verbessern und die Aufsicht und ihre Befugnisse zu stärken, ist das Vermögensanlagenrecht zuletzt mit umfassenden Neuregelungen in Bewegung geblieben. Für Schwarmfinanzierungsdienstleister und neue grenzüberschreitende Finanzierungsperspektiven vereinheitlicht zudem die ECSPR künftig das Aufsichtsrecht.

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„Für Juristen, die sich mit dem ehemaligen grauen Kapitalmarktrecht beschäftigen, führt damit kein Weg am Izzo-Wagner/Siering vorbei."

Univ.-Prof. Dr. Rüdiger Wilhelmi zur Vorauflage in: Wertpapier-Mitteilungen (WM), 8/2019

 
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(ESV/bp)