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Finanzaufsicht  
29.09.2017

EU-Kommission schlägt Festigung und vertiefte Vernetzung der europäischen Finanzaufsicht vor

ESV-Redaktion Recht
EU-Kommission will Stärkung der Europäischen Finanzaufsicht ESMA, EBA und EIOPA (Foto: tauav/Fotolia.com)
Die Europäische Kommission hat kürzlich Reformen vorgeschlagen, die Finanzmärkte stärker vernetzen und den Weg zur Kapitalmarktunion ebnen sollen. Gleichzeitig, verspricht sich die Kommission davon eine Förderung von Beschäftigung, Wachstum und Investitionen sowie eine Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion.

In seiner Rede zur Lage der Union vom 20.09.2017 betonte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker die Bedeutung der Kapitalmarktunion als eines der Leitprojekte der Kommission. Mit den Vorschlägen sollen auch Finanztechnologien, kurz FinTechs, gefördert und Nachhaltigkeitsaspekte in der Aufsichtspraxis auf EU-Ebene systematisch berücksichtigt werden, so Juncker.

Stärkere EU-weite Koordinierung und Aufsicht

Die Kernelemente des Vorschlags: Die ESAs - European Supervisory Authorities -  sollen Aufsichtsprioritäten innerhalb der EU festlegen, überprüfen und sicherstellen, dass die Arbeitsprogramme der einzelnen Aufsichtsbehörden mit den EU-Prioritäten übereinstimmen sowie deren Umsetzung überprüfen.

Damit werden die ESAs zum Beispiel die Vorgehensweise der Behörden überwachen, wenn diese Marktakteuren wie Banken, Fondsmanagern und Wertpapierfirmen die Delegierung und Auslagerung geschäftlicher Aufgaben in Drittstaaten gestatten. Dies soll eine ordnungsgemäße Risikosteuerung gewährleisten und das Umgehen der Vorschriften verhindern.

Der Hintergrund - Das Europäische Finanzaufsichtssystem (ESFS)
Das Europäische Finanzaufsichtssystem (ESFS) besteht aus den drei Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) für das Bankwesen (EBA), das Versicherungswesen (EIOPA) und das Wertpapierwesen (ESMA). Diese Behörden beaufsichtigen die drei jeweiligen Sektoren und Institutionen und geben Leitlinien vor. Zudem überwacht der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) das gesamte Finanzsystem.

Die einzelnen Institutionen:

  • ESMA - European Securities and Markets Authority: Europäische Aufsichtsbehörde für Wertpapiere und Märkte, mit Sitz in Paris
  • EBA - European Banking Authority: Europäische Bankenaufsichtsbehörde, mit Sitz in London.
  • EIOPA: European Insurance and Occupational Pensions Authority: Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, mit Sitz in Frankfurt am Main.
  • ESRB: Europäischer Ausschuss für Systemrisiken. Dieser überwacht das gesamte Finanzsystem und koordiniert die Politik der EU im Bereich der Finanzstabilität.

Erweiterte direkte Beaufsichtigung der Kapitalmärkte durch die ESMA

Ein zentrales Anliegen der Kommission ist, der ESMA wie folgt die direkte Beaufsichtigung bestimmter Kapitalmarktsektoren in der EU zu übertragen:

Kapitalmarktdaten und Referenzwerte: Die ESMA wird die kritischen Referenzwerte der EU genehmigen und überwachen. Darüber hinaus, soll die Behörde Nicht-EU-Referenzwerte zur Verwendung in der EU billigen. Damit wird die Beaufsichtigung von Referenzwerten, die zur Preisfindung von Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten sowie zur Messung der Performance von Investmentfonds verwendet werden, vereinheitlicht und zuverlässiger.

Kapitalmarktzugang: Um die Verfahren für Unternehmen, die die Kapitalmärkte der EU nutzen wollen, zu vereinheitlichen und Anreize für Investitionen aus der gesamten EU zu schaffen, wird die ESMA bestimmte EU-Prospekte und alle nach EU-Recht erstellten Nicht-EU-Prospekte genehmigen. Prospekte liefern Informationen für Anleger zur Entscheidung über Investitionen in Unternehmen.

Kapitalmarktakteure: Die ESMA genehmigt bestimmte Investmentfonds mit EU-Label und überwacht diese. Dabei geht es um europäische Risikokapitalfonds, europäische Fonds für soziales Unternehmertum und langfristige europäische Investmentfonds. Hierdurch soll ein echter Binnenmarkt für diese Fonds entstehen.

Fälle von Marktmissbrauch: Die ESMA kann aktiv werden, wenn bei bestimmten Aufträgen, Transaktionen oder Verhaltensweisen ein begründeter Missbrauchsverdacht besteht und dies grenzüberschreitende Auswirkungen oder Auswirkungen auf die Integrität der Finanzmärkte oder die finanzielle Stabilität in der EU haben kann. Damit wird die ESMA mehr Gewicht bei der Koordinierung der Untersuchung von Marktmissbrauchsfällen erhalten.

Neue Lenkungsstruktur

Insgesamt sollen die ESAs unabhängiger von nationalen Interessen entscheiden. Von den neu geschaffenen Direktorien mit hauptamtlichen Mitgliedern verspricht sich die Kommission schnellere, einheitlichere und EU-orientiertere Entscheidungen. Darüber hinaus werden betroffene Parteien die Kommission um Intervention bitten können, wenn sie mehrheitlich meinen, dass die ESA bei Leitlinien oder Empfehlungen ihre Befugnisse überschritten hat.

Geänderte Finanzierung der ESAs

Zudem wird sich mit der Reform die Finanzierung der ESAs teilweise von den nationalen Aufsichtsbehörden lösen. Zwar soll ein Teil der Finanzierung der ESA weiterhin aus EU-Mitteln kommen. Allerdings wird der verbleibende Teil aus Beiträgen des Finanzsektors finanziert werden, so die Pressemitteilung. Dies soll sicherstellen, dass die Europäischen Aufsichtsbehörden eigenständiger und unabhängiger sind.

Förderung von nachhaltigen Finanzierungen und FinTechs

Da die EU stärkere Anstrengungen zur Vollendung der Kapitalmarktunion unternimmt, muss auch die Finanzaufsicht mit den neuen Marktentwicklungen Schritt halten:
  • Die ESAs werden nach den Vorstellungen der Kommission nachhaltige Finanzierungen fördern und gleichzeitig die Finanzstabilität gewährleisten. Bei allen ihren Aufgaben sollen sie Faktoren und Risiken Rechnung tragen, die mit den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance zusammenhängen.
  • Zudem werden die ESAs der Kommission zufolge FinTechs Prioritäten erteilen und nationale Initiativen zur Innovationsförderung und zur Stärkung der Cybersicherheit koordinieren. Dabei allen sollen sie vor allem dem Aspekt der technologischen Innovation Rechnung tragen.
Quelle: Europäische Kommission – Pressemitteilung vom 20.09.2017

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(ESV/bp)