Vertrieb von Bonitätsanleihen
13.12.2017
Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen an Privatanleger: Doch kein Vertriebsverbot
ESV-Redaktion Recht
Ende Juli 2016 hatte die Finanzaufsichtsbehörde erwogen, den Retailvertrieb von Zertifikaten, die sich auf Bonitätsrisiken von Referenzunternehmen beziehen, an Privatanleger zu verbieten und dies zur Konsultation gestellt. Nach einer Überwachungsphase von neun Monaten sieht die BaFin hiervon allerdings ab.
Bis Ende September 2017 hatte die Finanzaufsicht die Emission und den Vertrieb von insgesamt 106 neu emittierten bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen mehrerer Emittenten intensiv überprüft. Hierbei waren die Aufseher zu dem Ergebnis gekommen, dass Privatanleger ausreichend geschützt sind.
Als Reaktion hierauf veröffentlichten DK und DDV Mitte Dezember 2016 eine Selbstverpflichtung für die Emission und den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen. Diese sah eine bessere Risikoaufklärung vor, die die Qualitätsstandards bei der Auswahl der Referenzschuldner erhöht und den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen auf Anleger mit einer höheren Risikobereitschaft beschränkt.
Quelle: PM der BaFin vom 05.12.2017
(ESV/bp)
Bis Ende September 2017 hatte die Finanzaufsicht die Emission und den Vertrieb von insgesamt 106 neu emittierten bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen mehrerer Emittenten intensiv überprüft. Hierbei waren die Aufseher zu dem Ergebnis gekommen, dass Privatanleger ausreichend geschützt sind.
Deutliche Verbesserungen auch ohne Verbot
BaFin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele äußerte sich dazu wie folgt: „Die Entwicklung bei den bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen zeigt, dass die BaFin auch ohne ein Verbot deutliche Verbesserungen im Anlegerschutz erreichen kann.” Verbote oder weitere Beschränkungen hält sie deshalb im Moment nicht für erforderlich.| Bank - und Kapitalmarktrecht | 11.08.2016 |
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| Die BaFin will den Verkauf von Bonitätsanleihen an private Anleger verbieten. Hierzu hat die Finanzaufsichtsbehörde den Entwurf einer Allgemeinverfügung bekanntgegeben. mehr … | |
Nur vereinzelte Verstöße
- Die BaFin kontrollierte unter anderem Wertpapierprospekte, Produktinformationsblätter und untersuchte Werbe- und Informationsmaterialien sowie Produktbeschreibungen auf den Internetseiten der Emittenten anhand der emissionsbezogenen Grundsätze.
- Zudem überprüften die Aufseher vor Ort, ob die vertriebsbezogenen Grundsätze beachtet werden und wertete auch Beratungsprotokolle aus.
Zertifikateindustrie hält Selbstverpflichtung ein
Aus Gesichtspunkten des Anlegerschutzes hatte die Behörde Ende Juli 2016 ein Verbot für die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Zertifikaten auf Bonitätsrisiken an Privatkunden angekündigt und bereits den Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Hierbei gab sie der Zertifikateindustrie Gelegenheit zur Stellungnahme.Als Reaktion hierauf veröffentlichten DK und DDV Mitte Dezember 2016 eine Selbstverpflichtung für die Emission und den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen. Diese sah eine bessere Risikoaufklärung vor, die die Qualitätsstandards bei der Auswahl der Referenzschuldner erhöht und den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen auf Anleger mit einer höheren Risikobereitschaft beschränkt.
BaFin beobachtet weiter
Die BaFin hatte daraufhin ihr geplantes Verbot zunächst zurückgestellt und nun endgültig davon abgesehen. Die Finanzaufseher haben aber angekündigt, die Einhaltung der Selbstverpflichtung weiterhin im Rahmen ihrer Markt- und Produktaufsicht zu beobachten.Quelle: PM der BaFin vom 05.12.2017
| Erste Referenz zur Bankenaufsicht Der Reischauer/Kleinhans zum Kreditwesengesetz (KWG) ist ein seit vielen Jahren angesehenes und bewährtes Standardwerk. Neben detaillierten Kommentierungen zum KWG finden Sie unter anderem:
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(ESV/bp)