Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT
02.10.2019
BaFin veröffentlicht Anforderungen an die IT von Kapitalverwaltungsgesellschaften
ESV-Redaktion Recht
Die BaFin hat ihr Rundschreiben zu den Anforderungen an die IT von Kapitalverwaltungsgesellschaften veröffentlicht. Das Schreiben enthält Hinweise zur Auslegung der nationalen und europarechtlichen Vorgaben zur technischen und organisatorischen Ausstattung der Geschäftsführung von Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Den Entwurf für das Rundschreiben 11/2019 (WA) hatte die BaFin bereits im Frühjahr 2019 öffentlich konsultiert. Der Hintergrund: Als Basisinfrastruktur für sämtliche Prozesse in den KVGen hat die Informationstechnik (IT) eine zentrale Bedeutung für deren Geschäftsbetrieb. Nach Auffassung der BaFin gehört die IT damit zu den relevanten operativen Risiken. Somit haben IT-Governance und Informationssicherheit auch für die Aufsicht einen hohen Stellenwert, so die BaFin.
In den KAIT erläutert die Aufsichtsbehörde die Mindestanforderungen. Das gilt vor allem für die Anforderungen an die IT-Governance und Informationssicherheit. Diese Vorgaben müssen die KVGen mit Erlaubnis nach § 20 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) einhalten.
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Aufgaben der KAIT
KonkretisierungDas Rundschreiben konkretisiert seinen Vorbemerkungen zufolge die Regelungen
- der §§ 28, 29 und 30 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB),
- der §§ 4-6 Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsregeln nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAVerOV),
- sowie der Artikel 38 bis 66 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012
Darüber hinaus präzisieren die KAIT die
- Anforderungen des § 36 KAGB
- und der Artikel 75 bis 82 der AIFM Level 2-VO im Hinblick auf die Auslagerung von IT-Dienstleistungen und den sonstigen Fremdbezug von IT-Dienstleistungen.
Insoweit heben die KAIT hervor, dass die Regelungen der AIFM Level 2-VO unmittelbar gelten. Die Vorgaben für die Organisationspflichten, das Risikomanagement und die Auslagerung richten sich daher hauptsächlich nach den Artikeln 38 bis 66 sowie 75 bis 82 der AIFM Level 2-VO.
Die KAIT sollen die Teile dieser Regelungen in erster Linie konkretisieren. Erst in zweiter Linie dienen sie zur Bestimmung der Mindestanforderungen an die aufsichtlichen Anforderungen an die IT der KVGen.
Prinzipienorientierung und Grundsatz der Proportionalität
Die Anforderungen, die die KAIT vorgeben, sind prinzipienorientiert. Sie sollen insbesondere dem Proportionalitätsgrundsatz Rechnung tragen.| Die Inhalte der KAIT |
I. Vorbemerkung II. Anforderungen
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25.04.2019 |
| BaFin stellt Rundschreiben „Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT)“ zur Konsultation | |
| Dies teilte die BaFin kürzlich in einer Pressemeldung mit. Der Entwurf des Rundschreibens enthält Hinweise zur Auslegung der nationalen und europarechtlichen Vorschriften, die die technisch-organisatorische Ausstattung der Geschäftsfüh-rung von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) regeln. mehr … | |
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