Investment
 
Schnellere Wertpapierabwicklung  
25.11.2025

BaFin ruft Marktteilnehmer zu Beteiligung an Erhebung des „T+1 Industry Committee“ auf

ESV-Redaktion Recht
Die Broker sorgen intern dafür, dass die Trades – also die Käufe und Verkäufe von Wertpapieren – später reibungslos abgewickelt werden können (Foto: Gorodenkoff / stock.adobe.com).
Ab Oktober 2027 müssen Banken und andere Marktteilnehmer in der EU Wertpapiergeschäfte einen Tag schneller abwickeln als bisher. Um den aktuellen Vorbereitungsstand der Marktteilnehmer zu ermitteln, hat das sogenannte „EU T+1 Industry Committee“ eine Abfrage für Unternehmen veröffentlicht. Die BaFin begrüßt die Initiative und ruft alle betroffenen Unternehmen zur Beteiligung auf.



Das „EU T+1 Industry Committee“ ist ein branchenübergreifendes Gremium in der EU. Es hat die Aufgabe, die Verkürzung der Abwicklung für Wertpapiergeschäfte auf einen Geschäftstag – auch Umstellung von T+2 auf T+1 genannt – zu begleiten und zu koordinieren (dazu unten mehr).

Trade und Settlement

Vorauszuschicken ist, dass Wertpapierhandel und die Abwicklung zwei verschiedene Prozesse sind, die gelegentlich verwechselt werden. Insoweit ist wie folgt zwischen Trade (Handel) und Settlement (Abwicklung) zu unterscheiden:
  • Trade (Handel): Ist das Geschäft, das unmittelbar an der Börse ausgeführt führt.
  • Settlement (Abwicklung): Nach dem Handel liefern Banken und Verwahrstellen das Geld und die Wertpapiere untereinander aus. Aktuell dauert diese in der EU noch zwei Geschäftstage, also T+2.
Mit der Reform wird der zweite Schritt ab dem 11. Oktober 2027 auf T+1 verkürzt – also auf einen einzigen Geschäftstag nach dem Handel. Für Privatanleger ändert sich also wenig – wohl aber für Banken, Börsen und Verwahrstellen.

Abwicklung wird beschleunigt – Handel bleibt gleich

Kauft ein Anleger eine Aktie, passiert in der Regel Folgendes: Der Kauf wird sofort ausgeführt. Und die Anleger können auch sofort wieder verkaufen. Es ist unerheblich, dass der endgültige Austausch von Geld und Wertpapieren zwischen Banken erst später erfolgt.

Ein Beispiel: Der Kauf – die schlechte Nachricht – der schnelle Verkauf
  • Ein Anleger kauft morgens 1.000 Aktien des Unternehmens U. Der Trade ist ausgeführt, aber noch nicht abgewickelt.
  • Am Nachmittag veröffentlicht das Unternehmen U eine negative Ad-hoc-Meldung.
Der Anleger kann die Aktien trotzdem sofort wieder verkaufen, obwohl der Handel noch nicht abgewickelt wurde. Der Broker sorgt intern dafür, dass die spätere Abwicklung beider Geschäfte – Kauf und Verkauf – reibungslos durchgeführt werden kann. Man spricht insoweit von technischer Bestandsglättung, die zum Tagesgeschäft gehört. Für den Endkunden bleibt der Handel also flexibel.

Abwicklung als zentrale Operation im Finanzsystem

Auch, wenn Privatanleger kaum betroffen sind, bleibt die Abwicklung eine der zentralen Operationen im Finanzsystem, denn je schneller Banken Wertpapiere austauschen, desto geringer sind:
  • das Ausfallrisiko zwischen Instituten,
  • der Bedarf an Sicherheiten,
  • sowie der Kapitalaufwand im Hintergrund.

Das „EU T+1 Industry Committee“

Koordinationszentrale: Damit die Reform gelingt, ist eine „Koordinationszentrale“ notwendig. Hier kommt, wie bereits erwähnt,  das „EU T+1 Industry Committee“ ins Spiel. Es handelt sich um ein branchenweites Gremium aus:
  • Banken und Börsen,
  • Zentralverwahrern (CSDs),
  • Clearinghäusern (CCPs),
  • Vermögensverwaltern und und technischen Dienstleistern.
Unterstützt wird es von der ESMA (Europäische Wertpapieraufsicht), der EZB sowie der EU-Kommission. 

Aufgaben des „EU T+1 Industry Committee“: Das „Committee“ sammelt Daten, formuliert Standards und gibt Empfehlungen, damit alle Marktteilnehmer gleichzeitig und ohne Marktstörungen auf T+1 umstellen können. Es hat im Jahr 2025 eine sogenannte Roadmap veröffentlicht, also einen „Fahrplan“, der die wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zu T+1 enthält. Zudem zeigt der Plan auf, wer bis wann was zu erledigen hat, damit die Wertpapierabwicklung ab 2027 reibungslos läuft. Darüber hinaus beinhaltet er:
  • Empfehlungen für technische Anpassungen,
  • Änderungen bei Handels- und Annahmezeiten,
  • Anforderungen an Automatisierung und Datenqualität,
  • Hinweise auf mögliche Risiken.
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Die größten Herausforderungen für die Marktteilnehmer

Banken, Verwahrer und Börsen müssen ihre Abläufe als tiefgreifend verändern. Die wichtigsten Baustellen:  
  • Tägliche Abstimmung (Matching): Die Akteuere haben weniger Zeit für die tägliche Abstimmung (Matching). Aktuell bleibt ihnen oft ein ganzer Tag, um Trades abzugleichen. Mit T+1 muss alles am selben Tag passieren.
  • Währungsumtausch als Nadelöhr: Bei internationalen Geschäften muss häufig parallel ein FX-Geschäft (Foreign Exchange) abgewickelt werden – auch in anderen Zeitzonen. Mit T+1 wird dies das extrem eng.
  • Prozessbeschleunigung: Fonds müssen künftig als eigene Prozesse beschleunigen, wie etwa Bewertungen, Orderannahme, Cash-Management müssen früher erfolgen.
  • Komplexere Corporate Actions: Maßnahmen oder Ereignisse eines Unternehmens, die Auswirkungen auf seine Aktien oder andere Wertpapiere haben, wie etwa Anleihen, Dividenden, Kapitalerhöhungen oder Bezugsrechte, hängen vom Abwicklungszeitpunkt ab. Wenn dieser sich verschiebt, muss die gesamte Logik angepasst werden.
  • Anspruchsvolleres Liquiditätsmanagement: Banken müssen Wertpapiere und Geld einen Tag früher bereitstellen.
  • Wertpapierleihe wird kritischer: Viele Banken nutzen die Wertpapierleihe oder das „Securities Lending“, um kurzfristige Engpässe zu überbrücken. Darunter ist das vorübergehende Ausleihen von Aktien, Anleihen oder ETFs zwischen zwei Parteien zu verstehen. Muss eine Bank Wertpapiere liefern, die sie aber noch nicht physisch im Bestand hat, leiht sie sich die fehlenden Papiere. Damit verhindert sie ihrerseits eine verspätete Lieferung (Settlement Fail). Für T+1 bleibt hierfür weniger Zeit.
  • Internationale Abstimmung: Die USA haben schon  auf T+1 umgestellt, Großbritannien und die Schweiz planen ähnliche Schritte. Die EU muss sich daher mit mehreren Zeithorizonten synchronisieren.

Warum die BaFin zur Teilnahme an der Erhebung aufruft

Die BaFin bittet Finanzinstitute, an der europaweiten T+1-Bereitschaftserhebung teilzunehmen, um bei der Ermittlung folgender Sachverhalte mitzuwirken: 
  • Wer ist vorbereitet?
  • Wo drohen Engpässe?
  • Welche Systeme sind noch umzustellen?
  • Welche Marktsegmente haben Probleme?
Das Committee nutzt diese Daten, um weitere Leitlinien zu erstellen – damit bis 2027 alle Räder ineinandergreifen.

Fazit und Ausblick

Zieltermin für die Umsetzung von „T+1“ ist der 11. Oktober 2027. Damit will die EU einen wichtigen Schritt vollziehen, um den Kapitalmarkt moderner, schneller und sicherer zu machen. Allerdings findet ein Großteil der Arbeit hinter den Kulissen statt – quasi in den Maschinenräumen der Banken, Börsen und Verwahrstellen. Dort sind Prozesse, Datenflüsse und Systeme so umzubauen, dass ein europaweit hochkomplexes Netzwerk aus Finanzinstituten einen Tag schneller funktioniert.

Damit wäre die Reform als Modernisierungsschub des europäischen Kapitalmarkts in etwa zu vergleichen mit der EU-weiten Einführung des einheitlichen Zahlungsraums (SEPA), nur im Wertpapierbereich.

Quellen:
  • Online-Ausgabe der BaFin vom 24.11.2025
  • Online-Ausgabe ESMA: Verkürzung des Abwicklungszyklus auf T+1 in der EU
 


KWG/CRR

Herausgegeben von: Anja Albert, Manfred Bitterwolf, Frank A. Brogl, Dr. Holger Mielk

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(ESV / Bernd Preiß)