§ 323 Anzeigepflicht einer EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder von inländischen Spezial-AIF an semiprofessionelle und professionelle Anleger im Inland
Wesentliches Element beim Vertrieb von AIF an professionelle Anleger ist der in der AIFM-Richtlinie vorgesehene EU-Pass, der es ermöglicht, dass in einem Mitgliedstaat zugelassene Fondsmanager AIF an professionelle Anleger unter Nutzung eines vereinfachten Anzeigeverfahrens EU-weit zu vertreiben. Dieses Verfahren, das sich bereits bei dem Vertrieb von OGAW bewährt hat, beruht auf folgendem Gedanken, dieser wiederum auf dem sog. Herkunftsstaatsprinzip:
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