§ 32 Haftung bei ausgeübter Transparenzoption
§ 44 Absatz 5 EStG und § 69 AO enthalten Regelungen zur Haftung bzw. Inanspruchnahme beim Steuerabzug auf Kapitalerträge. Da im Zusammenhang mit der Transparenzoption einige Besonderheiten vorliegen, hat der Gesetzgeber in § 32 spezielle und eigenständige Regelungen dafür geschaffen, die insbesondere auch eine gestaffelte Reihenfolge bei der Haftung bzw. Inanspruchnahme der verschiedenen Beteiligten beinhalten (vgl. BT-Drucksache 18/8045, 100).
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