§ 292a Entwicklungsförderungsfonds
Durch die Einführung des Entwicklungsförderungsfonds (sog. EF-Fonds) wurde eine gänzlich neue Fondskategorie geschaffen. Ausweislich der Beschlussempfehlung vom 21. April 2021 soll das neue Fondsvehikel dazu dienen, Gelder zu mobilisieren, um entwicklungspolitische Ziele zu erreichen (vgl. BT-Drs. 19/28868, S. 114). Die Errichtung der EF-Fonds soll dabei an verschiedene Voraussetzungen zur Realisierung von Förderzwecken der Entwicklungs- und Klimapolitik geknüpft werden. Es handelt sich um Vehikel des sogenannten Impact Investing. Dieser Begriff präsentiert im Allgemeinen einen Investmentansatz, welcher sich auf die Erzielung einer positiven gesellschaftlichen und/oder ökologischen Wirkung fokussiert.
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