§ 173 Verkaufsprospekt, Anlagebedingungen, Jahresbericht
Master-Feeder-Strukturen zeichnen sich dadurch aus, dass ein Fonds weitgehend sein gesamtes Vermögen, mindestens 85 Prozent seines Vermögens, in ein einzelnes anderes Investmentvermögen anlegt. Daraus ergibt sich eine besondere Abhängigkeit von diesem Masterfonds und damit verbunden ein besonderes Informationsbedürfnis. Außerdem erschwert diese Doppelstöckigkeit einer Master-Feeder-Struktur auch die Transparenz, indem eine weitere Investitionsebene, in Form des Feederfonds, zwischengeschaltet ist. Um den Anlegerschutz zu gewährleisten, sind daher besondere Informationspflichten der Beteiligten erforderlich, die auch die Transparenz aufrechterhalten sollen.
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