Investment
 

§ 111 Anlagebedingungen

Die Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital hat die Möglichkeit konkrete Bedingungen der Anlagemöglichkeiten in entsprechenden Vertragsbedingungen sogenannten Anlagebedingungen zu regeln. Die in der Regelung formulierten Sätze 2 und 3 entsprechen insoweit der Regelung des aufgehobenen § 96 Abs. 1d Satz 2 und 4 InvG.

Lieferung: 04/14