100. Auslegungsentscheidung zur Anwendbarkeit des § 68a Abs. 2 InvG auf Veräußerungen von für Rechnung eines Immobilien-Publikums-Sondervermögens, bei dem die Verwaltung nach § 38 Absatz 1 des Investmentgesetzes gekündigt wurde, gehaltenen Vermögensgegenständen
Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 27. November 2012 Geschäftszeichen WA 42-Wp 2136-2012/0068
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