Durch die Einführung des Entwicklungsförderungsfonds (sog. EF-Fonds) wird eine gänzlich neue Fondskategorie geschaffen. Ausweislich der Beschlussempfehlung vom 21. April 2021 soll das neue Fondsvehikel dazu dienen, Gelder zu mobilisieren, um entwicklungspolitische Ziele zu erreichen (vgl. BT-Drs. 19/28868, S. 114). Die Errichtung der Fonds soll dabei an verschiedene Voraussetzungen zur Realisierung von Förderzwecken der Entwicklungs- und Klimapolitik geknüpft werden. Es handelt sich um Vehikel des sogenannte Impact Investing. Eine gesetzgeberische Verknüpfung der Regelungen mit den Kategorien der Offenlegungsverordnung wäre wünschenswert gewesen. Zudem handelt es sich um ein Vehikel, das Liquiditäts- und Fristentransformation außerhalb des klassischen Bankensektors betreibt (Non-Bank Financial Intermediation).
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