Durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz wurden sowohl Gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen als auch Altersvorsorge-Sondervermögen in das KAGG aufgenommen. Für Gemischte Wertpapierund Grundstücks-Sondervermögen sowie Altersvorsorge-Sondervermögen durften ursprünglich neben Wertpapieren auch Grundstücke und Beteiligungen an Grundstücks-Gesellschaften erworben werden. Für Altersvorsorge-Sondervermögen durften zusätzlich noch stille Beteiligungen erworben werden.
Lieferung: 09/10
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: