§ 272 Häufigkeit der Bewertung und Berechnung; Offenlegung
272 KAGB ist Teil der in den 261.272 KAGB geregelten produktbezogenen Vorschriften des KAGB fr geschlossene inlndische Publikums-AIF. Diese Regelungen ergnzen die vehikelbezogenen Vorschriften der 140 ff. KAGB (Investmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital) und 149 ff. KAGB (geschlossene Investmentkommanditgesellschaft). Die Auflage geschlossener Publikums-AIF ist gem 139 KAGB nur in einer der beiden genannten Gesellschaftsformen mglich. Abgerundet wird die Regelung dieser Fondskategorie durch die vertriebsbezogenen Vorschriften der 297 ff. KAGB.
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