Die Emittenten- oder Ausstellergrenzen sind ein zentraler Bestandteil der für OGAW, gemischte Investmentvermögen und offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen geltenden Vorgaben zur Risikomischung oder Diversifizierung des Portfolios. Ihr Ziel ist es, Anleger vor Risikokonzentrationen zu schützen, die dadurch entstehen, dass der Anteilswert des jeweiligen Investmentvermögens maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung eines oder weniger Emittenten abhängt (Aussteller- oder Emittentenrisiko). Auch Derivate sowie derivate Komponenten, die von Wertpapieren abgeleitet sind, sind entsprechend den Vorgaben der §§ 23, 24 DerivateV in die Ausstellergrenzen einzubeziehen.
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