§ 186 KAGB enthält Detailvorgaben betreffend die Verschmelzungsinformationen, die den Anlegern des übertragenden sowie auch des übernehmenden Sondervermögens zur Verfügung zu stellen sind. Die Vorschrift ist ein Kernelement des Anlegerschutzes durch Transparenz in dem Normenkomplex der §§ 181 ff. KAGB.
Lieferung: 04/23
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: