Die Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsregeln nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Kapitalanlage-Verhaltensund -Organisationsverordnung – KAVerOV) vom 16. Juli 2013 (BGBl. I S. 2460) regelt und qualifiziert die Anforderungen an die Verhaltens- und Organisationspflichten von Kapitalverwaltungsgesellschaften, die OGAW und/oder Publikums-AIF im Geltungsbereich des KAGB verwalten. Die Parallelität der Regulierung von OGAW und (mittelbar) AIF bedingt, dass die KAVerOV aus einem Verweisungsnetz besteht, das eine zweiteilige Systematik aus OGAW- und AIF-spezifischen Anforderungen aufweist (zu Entwicklung und Zweck der KAVerOV, vgl. noch unten Rz 4 ff).
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