Das Investmentgesetz hat im Laufe der Zeit in vielen Ergänzungs- und Änderungsgesetzen das frühere konservative Anlagespektrum und damit den Freiraum für die Fondsverwaltung kontinuierlich erweitert und flexibler gestaltet. Parallel zu der zunehmenden Öffnung der Märkte und der Zunahme ihrer Volatilität sind die Anlagevorschriften mit jedem Finanzmarktförderungsgesetz laufend ausgeweitet worden. Das starke Wachstum der Vermögenswerte, die Globalisierung und steigende Komplexität der Anlageprodukte, wachsende Anforderungen der Informations- und Kommunikationstechnologie, die Risikokonzentration durch Spezialisierung der Fondsvermögen, die Erweiterung der Nebentätigkeiten einer KVG und die Anforderungen an Compliance, Organisation der Geschäftstätigkeit, Rechts- und Datensicherheit, Mitarbeitergeschäfte, Geldwäsche usw. führen zu einem stetigen Anwachsen der Risiken. Das Vertrauen der Anleger in die Professionalität einer Verwaltung ihres Vermögens durch Kapitalverwaltungsgesellschaften mit der gebotenen Sachkenntnis und Sorgfalt, die Anforderungen an eine Produktaufsicht durch die Bundesanstalt (vgl. Begr. RegE. zum InvmodG, Kz 582 S. 435) und die Bedeutung der Investmentfonds für Kleinanleger und die Altersvorsorge setzen angemessene Mechanismen bei den Kapitalanlagegesellschaften zur Beherrschung der Risiken voraus.
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