Was ist Compliance? |
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Der Hintergrund |
Wertpapierdienstleister leiten nach Nr. 16 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte oft Informationen von Dritten an Depotkunden weiter. Nach der Begründung in dem Schreiben vom 16.11.2016 können Depotkunden hierbei nicht immer erkennen, dass das Institut lediglich ungeprüfte Nachrichten Dritter weiterleitet. |
Die wegfallenden Teile von Abschnitt BT5 laut Änderungsentwurf |
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Literaturtipp |
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