§ 37 KAGB enthält die Anforderungen an die Ausgestaltung der Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften. Die Rechtsnorm soll dazu beitragen, Vergütungsanreize und Risiken in Einklang zu bringen und auf diese Weise einen funktionierenden Finanzmarkt zu sichern. Nicht vom Schutzzweck umfasst sind dagegen die Erwartungen der Bevölkerungen hinsichtlich der Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit (vgl. Rieble, in: Moritz/Klebeck/Jesch, KAGB, Kapitalanlagerecht, Band 1 (Teilband 1), Frankfurter Kommentar, 2016, § 37, Rz 15 ff.).
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