§ 37 KAGB enthält die Anforderungen an die Ausgestaltung der Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften. Die Rechtsnorm soll dazu beitragen, Vergütungsanreize und Risiken in Einklang zu bringen und auf diese Weise einen funktionierenden Finanzmarkt zu sichern. Nicht vom Schutzzweck umfasst sind dagegen die Erwartungen der Bevölkerung hinsichtlich der Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit (vgl. Rieble, in: Moritz/Klebeck/Jesch, KAGB, Kapitalanlagerecht, Band 1 (Teilband 1), Frankfurter Kommentar, 2016, § 37, Rz 15 ff.). Im Rahmen der Finanzkrise wurde intensiv diskutiert, ob variable Vergütungssysteme von Unternehmen, insbesondere mit Blick auf unverhältnismäßig hohe Bonifikationen, ihren Beitrag zu Fehlentwicklungen im Finanzmarkt geleistet haben könnten.
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