§ 305 KAGB statuiert unter bestimmten Voraussetzungen ein besonderes investmentrechtliches Widerrufsrecht zu Gunsten von Privatanlegern eines offenen Investmentvermögens. Die Vorschrift entspricht im Wesentlichem dem aufgehobenen § 126 InvG (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz – AIFM-UmsG) vom 06.02.2013, BT-Drs. 17/12294, S. 282 f.).
Lieferung: 08/17Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: