Die wesentlichen Anforderungen an Video-Ident |
Identifizierung natürlicher Personen: Die BaFin schließt sich insoweit der Auslegung des BMF an. Danach ermöglicht Video-Ident eine sinnliche Wahrnehmung der an dem Prozess beteiligten natürlichen Person. Voraussetzung ist, dass sich die zu identifizierende Person und der Mitarbeiter des Anbieters bei der Übertragung von Angesicht zu Angesicht gegenübersitzen und kommunizieren. Eine Identifizierung juristischer Personen ist ausgeschlossen. Besondere geldwäscherechtliche Anforderungen
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Weiterführende Literatur |
Der Reischauer/Kleinhans zum Kreditwesengesetz (KWG) ist ein seit vielen Jahren angesehenes und bewährtes Standardwerk. Das Loseblattwerk kommentiert neben den KWG-Normen u.a. die LiqV oder die AnzV und erläutert den MaRisk-Regelungstext. Sukzessive behandelt das Werk auch die wesentlichen Vorschriften der neuen EU-Verordnung CRR (Capital Requirements Regulation). Dabei berücksichtigt es auch die technischen Standards der europäischen Aufsichtsbehörde EBA und weitere relevante Bestimmungen, wie z.B. die EBA-Guidelines. |
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