Das Sondervermögen wird von einer externen KVG i. S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 verwaltet. In Ergänzung zu § 92 schafft § 93 die rechtlichen Voraussetzungen für die Vornahme von Verwaltungsmaßnahmen und regelt die Befugnis der KVG zur Verwaltung und ihre Grenzen sowie haftungsrechtliche Folgen für das Sondervermögen und die Fondsanleger, und zwar unabhängig von der Miteigentums- oder Treuhandlösung i. S. von § 92 Abs. 1. § 93 dient der rechtlichen Absicherung des Trennungsprinzips i. S. von § 92 Abs. 1 Satz 2 und damit dem Anlegerschutz, indem Verbindlichkeiten für gemeinschaftliche Rechnung nur im eigenen Namen der KVG eingegangen werden können und damit die Haftung des Sondervermögens und der Anleger ausgeschlossen wird. Dem Schutz der Anleger dienen ferner Belastungs- und Aufrechnungsverbote.
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Investment" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Investment" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 14 Seiten € 15,41* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.