Nach § 8 KAVerOV tritt die Verordnung zeitgleich mit dem KAGB am 22. Juli 2013 in Kraft (vgl. Art. 28 Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz – AIFM-UmsG), BGBl. 2013 Teil I Nr. 35, S. 1981). Nach der Verordnungsbegründung der BaFin soll durch die Parallelität des Inkrafttretens von KAGB und KAVerOV eine „lückenlose Rechtsklarheit für alle beaufsichtigten Gesellschaften“ gewährleistet werden (vgl. BaFin, Begründung zur Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung – KAVerOV, 22.07.2013, Abschnitt B – Besonderer Teil, Zu § 8 KAVerOV (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)). Zum zeitlichen Anwendungsbereich der KA- VerOV, vgl. bereits die Komm. zu § 1 KAVerOV, dort Rz 28 f. 50 f.
Lieferung: 03/16Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: