Schreiben des BMF vom 6. Januar 2021, bezugnehmend auf das BMF-Schreiben vom 29. Januar 2020, BStBl I S. 218, GZ IV C 1 -S 1980-1/19/10038:004, DOK 2021/0011044 an die obersten Finanzbehörden der Länder und das Bundeszentralamt für Steuern
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