Unterabschnitt 5 mit § 356 ist durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 17.07.2015 (BGBl. I 2015, 1245) angefügt worden und am 23.07.2015 in Kraft getreten. § 356 enthält Übergangsvorschriften, die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz veranlasst sind. Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz hat u. a. Änderungen in den §§ 45, 48 und 170 verursacht. § 356 ordnet insoweit an, dass die neue Fassung erstmals auf Jahresberichte und Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2015 beginnen.
Lieferung: 12/15
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: