Die Verordnung (EU) 2015/760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2015 über europäische langfristige Investmentfonds („ELTIF-VO“) wurde am 19.05.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung, am 08. 06. 2015, in Kraft. Seit dem 09.12.2015 gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Art. 38 ELTIF-VO). An der ELTIF-VO erfolgten Änderungen durch die Verordnung (EU) 2023/606 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/ 760 in Bezug auf die Anforderungen an die Anlagepolitik und an die Bedingungen für die Tätigkeit von europäischen langfristigen Investmentfonds sowie in Bezug auf den Umfang der zulässigen Anlagevermögenswerte, auf die Anforderungen an Portfoliozusammensetzung und Diversifizierung und auf die Barkreditaufnahme und weitere Vertragsbedingungen („ELTIF-Änderungs-VO“). Die ELTIF-Änderungs-VO wurde am 20.03.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich und sie trat ebenfalls am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung, am 09.04.2023, in Kraft. Ein Auszug der ELTIF-Änderungs-VO ist in Kz 405 § 338a Anh. 3 abgebildet. Gemäß Art. 2 ELTIF-Änderungs-VO tritt diese grundsätzlich ab dem 10.01.2024 in Kraft. Für ELTIF, die vor dem 10.01.2024 zugelassen wurden, sieht Art. 2 ELTIF-Änderungs-VO Übergangsvorschriften vor.
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