Die Verordnung (EU) Nr. 345/2013 vom 17.4.2013 über Europäische Risikokapitalfonds („EuVECA-VO“) ist, nachdem das Europäische Parlament am 12.3.2013 und der Rat der Europäischen Union am 21.3.2013 seine Zustimmung erteilt hat, am 15.5.2013 in Kraft getreten und gilt nach Art. 28 S. 2 der EuVECA-VO ab dem 22.7.2013 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Mit anderen Worten: Ein weiterer Umsetzungsakt in das nationale Recht seitens der Mitgliedstaaten ist nicht erforderlich. Gemäß Art. 288 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist die EuVECA-VO ein Rechtsakt der EU, welcher allgemeine Geltung hat, in allen seinen Teilen verbindlich ist und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt.
Lieferung: 14/14Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: