Ein wesentliches Element beim Vertrieb von AIF an professionelle Anleger bildet der in der AIFM-Richtlinie vorgesehene sogenannte EU-Pass, der es ermöglicht, dass in einem Mitgliedstaat zugelassene Verwaltungsgesellschaften, AIF an professionelle Anleger unter Nutzung eines vereinfachten Anzeigeverfahrens EU-weit vertreiben. Dieses Verfahren, das sich bereits bei dem Vertrieb von OGAW bewährt hat, beruht auf folgendem Gedanken, dieser wiederum auf dem sog. Herkunftsstaatsprinzip: Um seine Geschäftstätigkeit ausüben zu können, benötigt ein AIFM zuvor eine offizielle Zulassung durch die zuständigen Stellen des Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist oder des Herkunftsmitgliedstaates, d. h. des Mitgliedstaates, in dem sich sein satzungsmäßiger Sitz und seine Hauptverwaltung befinden. Diese einmalige von der zuständigen Aufsichtsbehörde erteilte Zulassung, gilt in sämtlichen EU- und EWR-Mitgliedstaaten, stellt also einen in allen Mitgliedstaaten gültigen „Pass“ dar.
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