Die Vorschrift soll der Umsetzung der Nr. 45 der ESMA ETF-Leitlinie dienen. Diese sieht die die Durchführung zusätzlicher Stresstests für solche Investmentvermögen vor, die erhebliche Kontrahentenrisiken durch OTC-Derivate, Wertpapier-Darlehen oder Pensionsgeschäfte eingehen und im Gegenzug Sicherheiten gestellt bekommen. Die Formulierung in § 32 Abs. 1 DerivateV „Sicherheiten in Höhe von mindestens 30 Prozent des Wertes des Investmentvermögens“ ist etwas unklar.
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