§ 319 Vertretung der Gesellschaft, Gerichtsstand beim Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger
Der Repräsentant stellt das inländische Bindeglied zwischen dem EU-AIF oder ausländischen AIF bzw. deren Verwaltungsgesellschaften und den inländischen Anlegern und Behörden dar. Er soll letzteren die Kommunikation mit dem EU-AIF oder ausländischen AIF, und auch eine Rechtswahrung erleichtern. Der Gesetzgeber stattet den Repräsentanten deshalb mit einer umfassenden Vertretungsbefugnis aus und begründet an seinem Sitz einen Gerichtsstand für Klagen gegen die ausländische Investmentgruppe. Der Repräsentant nimmt damit im Verhältnis zu dem EU-AIF oder ausländischen AIF eine Stellung ein, die den Anlegern einen inländischen Rechtsschutz und der Behörde die Durchsetzung ihrer Anordnungen sichert.
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Investment" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Investment" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 8 Seiten € 10,91* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.