Der Repräsentant stellt das inländische Bindeglied zwischen dem EU-AIF oder ausländischen AIF bzw. deren Verwaltungsgesellschaften und den inländischen Anlegern und Behörden dar. Er soll letzteren die Kommunikation mit dem EU-AIF oder ausländischen AIF, und auch eine Rechtswahrung erleichtern. Der Gesetzgeber stattet den Repräsentanten deshalb mit einer umfassenden Vertretungsbefugnis aus und begründet an seinem Sitz einen Gerichtsstand für Klagen gegen die ausländische Investmentgruppe. Der Repräsentant nimmt damit im Verhältnis zu dem EU-AIF oder ausländischen AIF eine Stellung ein, die den Anlegern einen inländischen Rechtsschutz und der Behörde die Durchsetzung ihrer Anordnungen sichert.
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