§ 312 KAGB regelt das Vertriebsanzeigeverfahren für OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften und EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaften, die inländische OGAW verwalten und beabsichtigen, Anteile oder Aktien an diesen in einem EU-Mitgliedstaat oder Vertragsstaat des EWR zu vertreiben. Die Vorschrift entspricht dem aufgehobenen § 128 InvG und wurde lediglich redaktionell aufgrund der in § 1 KAGB enthaltenen Begriffsbestimmungen überarbeitet (Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz – AIFM-UmsG) vom 6. 5. 2013, BT- Drs. 17/12294, S. 283).
Lieferung: 09/23
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: