Die Regelung zum Liquiditätsmanagement stellt eine Konkretisierung der Allgemeinen Verhaltens- und Organisationspflichten dar. Sie ist Teil des normübergreifenden Prinzips des Risikomanagements und beinhaltet die Pflicht zur Erfassung, Messung, Überwachung und Steuerung von Risiken (Geurts/Schubert, in: Moritz/Klebeck/Jesch, KAGB, § 30 Rz 2). Die Anforderungen der Norm gelten nicht nur für KVGen im Inland, sondern auch für eventuelle Zweigniederlassungen im Ausland (Josek/Steffen, in: Baur/ Tappen, Investmentgesetze, § 30 KAGB, Rz 1).
Lieferung: 11/19Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: