Während § 298 KAGB die Veröffentlichungs- und Informationspflichten gegenüber Anlegern von EU-OGAW regelt, befasst sich § 299 KAGB mit denselben für EU-AIF und ausländische AIF, die in Deutschland vertrieben werden. Die Vorschrift geht auf § 122 Abs. 2 bis 5 InvG a. F. zurück und dient teilweise der Umsetzung des Art. 22 der AIFM-Richtlinie. Entsprechende Verpflichtungen für inländische Publikums-AIF ergeben sich bereits aus den Produktregelungen (Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz – AIFM-UmsG) vom 6.5.2013, BT-Drs. 17/12294, S. 281).
Lieferung: 01/23
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: