§ 290 Offenlegungspflicht bei Erlangen der Kontrolle
§ 290 ist Teil der besonderen Vorschriften für geschlossene inländische Spezial-AIF, §§ 287–292, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen. In den praktischen Anwendungsbereich dieser Vorschriften fallen vornehmlich Private Equity Fonds und Hedgefonds (Viciano-Gofferje, BB 2013, 2506). Dabei werden die aus § 290 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 folgenden Transparenzpflichten bei Erlangen der Kontrolle über ein nicht börsennotiertes Unternehmen (i. S. d. § 1 Abs. 19 Nr. 27) als auch bei Erlangen der Kontrolle über einen Emittenten (i. S. d. § 287 Abs. 4) ausgelöst.
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Investment" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Investment" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 9 Seiten € 10,91* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.