Das Investmentgesetz hat im Laufe der Zeit in vielen Ergänzungs- und Änderungsgesetzen das frühere konservative Anlagespektrum und damit den Freiraum für die Fondsverwaltung kontinuierlich erweitert und flexibler gestaltet. Parallel zu der zunehmenden Öffnung der Märkte und der Zunahme ihrer Volatilität sind die Anlagevorschriften mit jedem Finanzmarktförderungsgesetz laufend ausgeweitet worden. Das starke Wachstum der Vermögenswerte, die Globalisierung und steigende Komplexität der Anlageprodukte sowie die Risikokonzentration durch Spezialisierung der Fondsvermögen, die wachsenden Anforderungen der Informationsund Kommunikationstechnologie und an Compliance, Rechts- und Datensicherheit usw. führen zu einem stetigen Anwachsen der Risiken. Das Vertrauen der Anleger in die Professionalität einer Verwaltung ihres Vermögens durch Kapitalverwaltungsgesellschaften setzen angemessene Mechanismen bei den Kapitalanlagegesellschaften zur Beherrschung der Risiken voraus.
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