§ 272a Genehmigung des geschlossenen Feederfonds; besondere Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften
§ 272a KAGB entspricht im Wesentlichen § 171 KAGB und regelt insoweit die Genehmigungspflicht für geschlossene Master-Feeder-Strukturen im Publikumsfondsbereich. Spezialfonds fallen nicht in den Anwendungsbereich der §§ 272a ff. KAGB. Für professionelle und semiprofessionelle Anleger können so auch weiterhin äquivalente Strukturen ohne gesonderte Genehmigungspflicht oder besondere inhaltliche Vorgaben aufgebaut werden. Lediglich im Bereich der geschlossenen Publikumsfonds sind die Vorgaben der §§ 272a ff. KAGB zu beachten.
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Investment" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Investment" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 7 Seiten € 10,91* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.