Vor dem Abschluss des ersten Wertpapierdarlehens schließen die Marktteilnehmer einen entsprechenden Rahmenvertrag mit ihrem Kontrahenten ab. In Deutschland hat sich in diesem Zusammenhang der Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen als Standard durchgesetzt, der im November 2022 in einer Neufassung als „Rahmenvertrag für Wertpapierdarlehen (2022) erschienen ist. Es gibt aber auch Rahmenvertragsalternativen, die in der Praxis zum Einsatz kommen (vgl. Rinker, in Beckmann/Scholtz/Vollmer, Investment-Handbuch, Kz 405 § 200 KAGB Rz 9 ff. (Stand: 07/2021)). In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf das Global Master Securities Lending Agreement („GMSLA“) verwiesen.
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