§ 165 KAGB regelt den Inhalt sowie die Anforderungen an den gemäß § 164 KAGB zwingend zu erstellenden Verkaufsprospekt. Entsprechende Regelungen waren bereits in § 41 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 2a, Abs. 4 Satz 2 und 3, Abs. 5 und 6 sowie § 42 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 und 4 des aufgehobenen Investmentgesetzes (InvG) enthalten. Wesentliche Inhalte der Norm lassen sich, mit Ausnahme der Details der Kostentransparenz, bis auf das sogenannte Schema A der ersten OGAW-Richtlinie zurückverfolgen (abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1985L0611:20080320:DE:PDF (zuletzt abgerufen am 08.07.2024)). Zudembasieren einige Detailanforderungen auf der AIFM-Richtlinie (vgl. die Detail-Aufschlüsselung bei Patzner/Schneider-Deters, in:Moritz/Klebeck/Jesch, KAGB, § 165 Rz 4).
Lieferung: 06/24Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
