Hinsichtlich der einzuhaltenden Vorgaben für die Erstellung des Jahresberichtes ergeben sich für die geschlossene Investmentkommanditgesellschaft die nachfolgend genannten Besonderheiten, welche im Wesentlichen aus Gründen des Anlegerschutzes aufgenommen wurden, da diese Gesellschaft auch als Publikums AIF auftreten darf.
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