Eine der wesentlichen Neuerungen der „OGAW IV“-Richtlinie 2009/65/EG besteht in der umfassenden Überarbeitung der Bestimmungen über den europäischen Produktpass für OGAW. Der europäische Produktpass stellte bereits im Rahmen der ursprünglichen OGAW-Richtlinie 85/611/EWG einen Grundstein für die Entwicklung eines europäischen Marktes für Investmentfonds dar, in dem OGAW aufgrund ihrer Zulassung im Herkunftsmitgliedstaat lediglich auf der Grundlage eines Anzeigeverfahrens auch in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vertrieben werden können.
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