Das Investmentgesetz (InvG) vom 21. Juli 2013 als Vorläufer des KAGB enthielt in Umsetzung der Artikel 5c Abs. 1 und 2 sowie Artikel 6c Abs. 10 der Richtlinie 85/611/EWG vom 20. Dezember 1985 in § 15 zahlreiche Meldepflichten der Bundesanstalt an die Europäische Kommission. Nach Gründung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) am 22. September 2010 durch die VO (EU) Nr. 1095/2010 (abgedr. Kz 940; zur ESMA Kz 405 § 9 Rz 30 ff.) bestehen die Meldepflichten der Bundesanstalt nach § 15 InvG auch gegenüber der ESMA. Weitere Meldepflichten sah das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24.11.2011 (BGBl. I S. 2427) vor. Das InvG wurde durch das AIFM-Umsetzungsgesetz vom 4.7.2013 (BGBl. I S. 1981) aufgehoben und das KAGB ersetzt.
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