Mit dem Gesetz zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften aus dem Jahre 2007 hat der Gesetzgeber versucht die Ausgestaltung der Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital praxisnah auszugestalten. Neben den bislang existierenden richtlinienkonformen Sondervermögen sollte eine gleichwertige Alternative für eine gemeinschaftliche Kapitalanlage nach dem Grundsatz der Risikomischung geschaffen werden, die gleichzeitig entsprechend der Richtlinie 85/611/EG (OGAW-Richtlinie) grenzüberschreitend vertrieben werden kann.
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