Investment
 
Werthaltigkeit von bilanzierten Vermögenswerten  
08.11.2024

BaFin nimmt Vermögenswerte von kapitalmarktorientierten Unternehmen ins Visier

ESV-Redaktion Recht
BaFin will verstärkt die Werthaltigkeit von bilanzierten Vermögenswerten bei kapitalmarktorientierten Unternehmen prüfen (Foto: volha_r /n stock.adobe.com)
Wie die BaFin aktuell mitteilt, wird sie bei den Konzernabschlüssen 2024 von kapitalmarktorientierten Unternehmen schwerpunktmäßig die Werthaltigkeit von bilanzierten Vermögenswerten prüfen. Von den Unternehmen erwartet sie transparente Analysen und nachvollziehbare Dokumentationen.


In ihrer Meldung vom 07.11.2024 schickt die Finanzaufsichtsbehörde voraus, dass sich zahlreiche kapitalmarktorientierte Unternehmen in grundlegenden Transformationsprozessen befinden, die zu digitalen und/oder nachhaltigen Geschäftsmodellen führen.
 
Auch geopolitische oder gesamtwirtschaftliche Entwicklungen stellen die Resilienzen von zahlreichen Unternehmen vor besondere Herausforderungen, die erheblichen Einfluss auf die Werte von bilanzierten Vermögenswerten haben können.
 
Hinzu kommt, dass Werthaltigkeitsprüfungen schon an sich Ermessensspielräume eröffnen und Schätzungsunsicherheiten mit sich bringen. In den zurückliegenden Jahren habe die Bilanzkontrolle der BaFin regelmäßig Fehler festgestellt, die auf unterlassene, verspätete Feststellungen oder auf unterdotierte Wertminderungen zurückzuführen sind.


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Die Prüfungsschwerpunkte  

  • Rechnungslegungsstandards IAS 36 und IFRS 9: Aus diesen Gründen wird die BaFin in ihren Stichprobenprüfungen der Konzernabschlüsse 2024 schwerpunktmäßig die Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte im Anwendungsbereich der Rechnungslegungsstandards IAS 36 und IFRS 9 prüfen.
  • Anzeichen für Wertminderungen: In Bezug auf nichtfinanzielle Vermögenswerte heben die Finanzaufseher hervor, dass Unternehmen im aktuellen Umfeld ihren Fokus auf interne oder externe Anzeichen für etwaige Wertminderungen richten sollen und ggf. Wertminderungstests durchzuführen haben.
  • Auch Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte im Blick:  Gegenstand der Überprüfungen werden nicht nur immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sein, wie etwa Geschäfts- oder Firmenwerte. Vielmehr werden die Finanzaufseher auch Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte in den Blick nehmen.
  • Werthaltigkeit von Forderungen: Ebenso soll sich die Bilanzkontrolle bei finanziellen Vermögenswerten der Unternehmen auf die Einbringlichkeit von Forderungen erstrecken.
  • Prüfungsschwerpunkte der ESMA: Zudem betont die BaFin, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA im Oktober 2024 Prüfungsschwerpunkte für alle europäischen Enforcement-Behörden festgelegt hat. Im Zentrum stehen dabei Liquiditätsaspekte und Angaben im Anhang zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, sowie Ermessensspielräume und Schätzungsunsicherheiten. Auch diese Themenbereiche wird die BaFin bei ihren Stichprobenprüfungen des Geschäftsjahrs 2024 mit einbeziehen.
 

Risikobasierter Ansatz

 „Auf dem Kapitalmarkt soll es fair zugehen. Investorinnen und Investoren sollen den Abschlüssen der Unternehmen vertrauen können. Darum geht es bei der Bilanzkontrolle der BaFin“, betonte Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht/Asset-Management, dann auch beim Forum Bilanzkontrolle und Corporate Reporting am 07.11.2024 in Frankfurt.
 
Nach seinen weiteren Ausführungen setzt die BaFin die Schwerpunkte dort, wo sie die größten Risiken sieht.
 
Quelle: Mitteilung auf den Online-Seiten der BaFin vom 07.11.2024 zum Thema Bilanzkontrolle
 


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(ESV/bp)