§ 44 Registrierung und Berichtspflichten
Für zahlreiche in Deutschland ansässige Fondsmanager sind die Vorschriften für registrierungspflichtige AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften nach §§ 44 ff. KAGB, sprich die Regelungen für "kleine" Fondsmanager, von zentraler praktischer Bedeutung (hierzu schon Nelle/Klebeck, BB 2013, 2499 ff.). § 44 KAGB gehört zu den zentralen Normen des KAGB mit großen Auswirkungen auf einen Großteil der in Deutschland tätigen KVGen (ca. 80 %). Ausweislich des Jahresberichts 2024 der BaFin sind in Deutschland 556 registrierte KVGen und 142 KVGen mit Vollerlaubnis tätig.
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