§ 335 Bescheinigung der Bundesanstalt
Die Anzeigeverfahren die auf eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Hinblick auf den Vertrieb von AIF an professionelle Anleger in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung finden sehen vor, dass die BaFin eine in einer in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache erstellte Bescheinigung über die Erlaubnis der AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verwaltung von AIF mit einer bestimmten Anlagestrategie beifügt.
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