§ 310 Anzeige zum Vertrieb von EU-OGAW im Inland
§ 310 KAGB regelt das Anzeigeverfahren für den Vertrieb von EU-OGAW in Deutschland. Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem aufgehobenen § 132 InvG und wurde lediglich redaktionell aufgrund der in § 1 KAGB enthaltenen Begriffsbestimmungen überarbeitet.
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