Investment
 

§ 238 Beteiligungen von Immobilien-Gesellschaften an Immobilien-Gesellschaften

Die Regelung hat lediglich deklaratorischen Charakter, da alle für indirekt gehaltene Immobilien-Gesellschaften geltenden Regelungen auch für direkt gehaltene Immobilien-Gesellschaften gelten und umgekehrt.

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