Die Voraussetzungen für den öffentlichen Vertrieb von ausländischen Investmentanteilen, werden gegenüber den Investmentanteilen, die der Richtlinie 2009/65/EG (EG-Investmentanteile) entsprechen, abweichend geregelt. Die Vorschrift definiert deshalb den Anwendungsbereich der folgenden Paragraphen.
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