In marktwirtschaftlich verfassten Ordnungen ermöglicht das Vertragsrecht in weitem Umfang den privatautonomen Interessenausgleich zwischen den Rechtssubjekten. Dem liegt nicht zuletzt die Vorstellung zu Grunde, dass die Rechtssubjekte selbst am besten in der Lage sind, ihre eigenen Interessen rational zu verfolgen. Das Kapitalmarktrecht im allgemeinen sowie das Investmentrecht im besonderen unterstützt die eigenverantwortliche Interessenverfolgung seitens der Investoren, in dem es durch Bereitstellung umfassender Informationen bereits im vorvertraglichen Stadium Informationsasymmetrien zwischen den Anbietern und den Nachfragen von Kapitalanlageprodukten reduziert und damit einen privatautonomen Interessenausgleich auf informierter Entscheidungsgrundlage fördert.
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